Parkplatz-Situation am Brandenburger Platz

Straßenverkehrsamt bestreitet Parkraumbewirtschaftung

Lange Wege zum eigenen Fahrzeut zumutbar

Einer Benachrichtigung des Bauamtes zufolge hat das zuständige Straßenverkehrsamt des Landkreises Teltow-Fläming den Antrag der Gemeinde auf Ausstellung von Anwohner-Parkauweisen vorerst mit dem Hinweis abgelehnt, es wolle eine eigene Parkraumlösung erarbeiten.

 

nach zähen Verhandlungen hat die Gemeinde noch vor der Sommerpause beim Straßenver-kehrsamt einen Antrag auf die Ausstellung von Anwohner-Parkausweisen für diejenigen Anwohner des Brandenburger Platzes beantragt, die ihr Fahrzeug durch die beengten Grund-stücksverhältnisse nicht auf dem eigenen Grundstück abstellen können und damit durch die zeitliche Begrenzung der Parkmöglichkeiten in Schwierigkeit geraten, ihr Auto - streng genommen - alle zwei Stunden umparken zu müssen, um nicht ständig ein Strafmandat zu riskieren.

 

Aus der Antwort des Landkreises geht hervor, dass das Straßenverkehrsamt der Auffassung ist, am Brandenburger Platz in Blankenfelde bestehe trotz zeitlicher Befristung der Parkmögliochkeit auf zwei Stunden (mit Parkscheibe) überhaupt keine Parkraum-bewirtschaftung.

 

Daher verbiete sich auch die Ausstellung von Anwohner-Parkausweisen, die von der Befristung des Parkens befreien.

 

Diese Bewertung schätzen wir juristisch für unhaltbar ein und werden dass durch Verkehrsrechtler noch einmal intensiv prüfen lassen.

 

Ferner stellt sich das Straßenverkehrsamt auf den Standpunkt, auch weite Wege zum geparkten eigenen Fahrzeug seien zumutbar. So könnten die Anwohner des Branden-burger Platzes ihre Autos beispielsweise - so Baudezernent Jörg Sonntag - auch in der Straße "Am Bruch" parken. Dort stünde auf der Straße  immer genügend Parkraum zur Verfügung.

 

Als betroffene Anwohner werden wir also das Problem selber in die Hand nehmen müssen und genügend Unterstützung auf der Ebene des Kreistages organisieren, um beim Straßenver-kehrsamt die Ausstellung von Anwohner-Parkausweisen durchzusetzen.

 

Gemeinde fühlt sich unzuständig

Am 13.02.2013 hat Bürgermeister Ortwin Beyer für die Verwaltung zum Thema "Ausnahmeregelung für Anwohner bei Parkraumbeschränkungen" offiziell Stellung bezogen. - Zur Erinnerung: Die CDU-Fraktion hatte einen Antrag gestellt, für die Anwohner des Brandenburger Platzes, die ihr Fahrzeug nicht auf dem eigenen Grundstück abstellen können, eine Ausnahmeregelung zu beschließen, nach der diese Anwohner von der zeitlichen Begrenzung der Parkmöglichkeiten ausgenommen werden und entsprechend einen Anwohnerparkausweis erhalten sollen.

 

Laut Aussage des Bürgermeisters sei am Brandenburger Platz keine "Parkraumbewirtschaftung" vorgesehen. - Anmerkung der Redaktion: Es gibt sie längst - An mehreren Seiten des Platzes ist das Parken mit Parkscheibe nur zeitlich begrenzt möglich. Das ist nichts anderes als eine Parkraumbewirtschaftung.

 

Zuständig für Ausnahmeregelungen sei nach § 46 Abs. 1 Nr.1, Nr. 3 und Nr. 11 StVO alleine das Straßenverkehrsamt des Landkreises. Wie der Bürgermeister weiter ausführt, könnten die betroffenen Anwohner beim Straßenverkehrsamt über dessen Homepage eine entsprechende "Ausnahmegenehmigung von bestehenden Parkraumbeschrän-kungen" beantragen.

 

Die Gemeindeverwaltung werde beauftragt, eine Stellungnahme abzugeben. Dazu werde empfohlen, "durch den BUTA" (Bau- und Territorialausschuß der Gemeindevertretung) "im Vorfeld sämtliche Grundstücke zu benennen, für die die Ausnahmegenehmigung gerechtfertigt" sei. Sobald dieses erfolgt sei, könne "die Zustimmung im Wege der laufenden Verwaltung erteilt werden"

 

Bei dieser Variante, so der Bürgermeister, "wäre zunächst kein Parkraumkonzept (wie im Falle der Einrichtung von Parkraumbewirtschaftungszonen) notwendig.

Anwohner Parkausweise - Es kommt Bewegung in die Sache

Bauausschuss läßt Konzept der Anwohner-Parkausweise prüfen

In der letzten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Territorialausschusses wurde der Antrag der CDU-Fraktion auf Ausnahmen von der Parkraubewirtschaftung unter Beteiligung der betroffenen Anwohner insbesondere des Brandenburger Platzes ausgiebig behandelt.

 

In sachlicher Atmosphäre wurde der CDU-Antrag dabei besprochen. Baudezernent, Jörg Sonntag, stellte anhand von Plänen die Situation des Anwohner-Parkens am Brandenburger Platz ausführlich dar. Er räumte dabei ein, dass ca. 13-15 Grundstücke so lägen, dass die Anwohner keine Möglichkeit hätten, ihre Fahrzeuge auf dem eigenen Grundstück zu parken.

 

Offenbar gingen, so zeigte die Diskussion, immer noch viele Mitglieder des Ausschusses von der falschen Vorstellung aus, die Anwohner verlangten Exklusiv-Parkplätze, also das Recht, dass nur sie auf bestimmten Plätzen parken dürften.

 

Die anwesenden Mitglieder der AG Brandenburger Platz konnten das anhand von Bespielen aus Berlin zurecht rücken. Es geht tatsächlich ausschließlich um eine Befreiung der betroffenen Anwohner von der Parkraumbewirtschaftung, indem sie eben nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden, wenn sie länger als die erlaubten 2 Stunden am Brandenburger Platz parken. Eine entsprechende Regelung ist nach der Straßenverkehrsordnung (§ 45 ) möglich.

 

Die Gemeinde müßte das bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landkreises beantragen.

 

Diskutiert wurde dabei auch die generelle Aufhebung der zeitlichen Beschränkung des Parkens. Die AG Brandenburger Platz steht dem skeptisch gegenüber. Im Hinblick auf  den neuen Großflughafen und das schon heute ständig volle Parkhaus wäre die Gefahr zu groß, dass eine generelle Aufhebung der zeitlichen Parkbeschränkung zu Dauerparkern führen würde, die ihr Fahrzeug bespielsweise während einer Flugreise am Brandenburger Platz abstellen würden. Ebenso wurde auf die Situation hingewiesen, dass Nutzer der S-Bahn schon heute bei vollem Parkhaus ihre Fahrzeuge auf den zeitlich nicht beschränkten Parkplätzen, vor allem in den Seitenstraßen, parken.

 

Interessanterweise bestätigte der Baudezernent, allerdings mehr beiläufig, dass die Verkehrsgesellschaft des Kreises u.a. auch deshalb auf den Bau eines Busbahnhofes am Brandenburger Platz drängt, um von der S-Bahn kommende Reisende mit einer eigenen Buslinie von dort aus zum neuen Großflughafen zu befördern.

 

Im Ergebnis der Diskussion sagte der Baudezernent zu, die Ausgabe von Parkausweisen rechtlich zu prüfen. Im Februar will man sich erneut zusammensetzen und weitere Schritte diskutieren.

 

Aus Sicht der AG Brandenburger Platz ist die Kuh damit zwar noch keineswegs vom Eis. Aber immerhin wird das Parkraumproblem jetzt allseits als solches anerkannt und sachlich mit dem Ziel diskutiert, den Anwohnern Erleichterung zu verschaffen. 

Appell an die Vernunft zeigt erste Reakton

CDU-Fraktion stellt Antrag auf Ausstellung von Anwohner-Parkausweisen

Wie die Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung, Regina Bomke, der AG-Brandenburger Platz jetzt mitteilte, hat die CDU-Fraktion einen Antrag in die Gemeindevertetung eingebracht, der darauf abzielt, die Verwaltung zu verpflichten, für diejenigen Anlieger, die von der Parkraumbewirtschaftung durch zeitliche Parkbeschränkungen betroffen sind, Anwohner-Parkausweise (Auch Anwohner-Vignette genannt) gegen eine entsprechende Verwaltungsgebühr auszustellen. Damit soll verhindert werden, dass gegen Anwohner, Gewerbetreibende und sonstige Anlieger, die ihr Fahrzeug nicht auf dem eigenen Grundstück abstellen können, ständig Ordnungsgelder verhängt werden.

 

Diese Maßnahme soll nicht nur für den Brandenburger Platz und Umgebung gelten, sondern auch für die Karl-Liebknecht-Straße im Bereich des Ärztehauses in Blankenfelde und andere Gebiete, wie beispielsweise das sog. "Ghetto" in Mahlow.

 

Frau Bomke bietet dazu ein Gespräch mit Betroffenen im Dezember an, bei dem die Vorstellungen der jeweiligen Anwohner zur Ausgestaltung der entsprechenden Regelungen besprochen werden sollen. 

 

Als Termine werden vorgeschlagen: 03.12. - 05.12. - 07.12. - Jeweils um 19.00 Uhr

Wer daran Interesse hat und eingeladen werden möchte, möge sich bitte bei uns melden!

 

Die Vorlage der CDU-Fraktion können Sie hier herunterladen:

Antrag Anwohnerparkausweise November 201
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Der Knöllchen-Irrsinn kennt offenbar keine Grenzen

Jetzt auch die Deutsche Post betroffen

wie mehrere Postzusteller berichten, richtet sich die Knöllchen-Wut der Gemeinde
jetzt auch offenbar gegen die Fahrzeuge der Post-Zustellung.

Die Postzusteller im Raum der Gemeinde fahren ihre tägliche Tour seit einigen
Jahren nicht mehr wie früher mit dem Fahrrad sondern mit speziellen Fahrzeugen der
Deutschen Post AG.

Dazu müssen die Zusteller - meist wegen Unterschriften oder der Auslieferung von
Paketen und Päckchen - häufig in die Häuser und verlassen dazu über einige Zeit ihr
Fahrzeug.

Weil sie dabei nicht jedesmal eine Parkscheibe einstellen können, wird nunmehr
immer häufiger selbst die Deutsche Post  Adressat gemeindlicher Knöllchen.    

Anwohner-Parkausweise

Wieder Bewegung in der Frage der Anwohner-Parkausweise

Offensichtlich scheint wieder Bewegung in die Frage von Anwohnerparkausweisen zu kommen. - Wie aus Kreisen der Gemeindevertreter zu hören ist, wird bis weit in die Bürgermeister-Fraktionen hinein überlegt, den mittlerweile als berechtigt anerkannten Forderungen nach der Ausstellung von Anwohner-Parkausweisen (Anwohner-Vignette) zu entsprechen und entsprechende Ausweise durch die Vewaltung auszustellen, die die Anlieger, die ihr Fahrzeug nicht auf dem eigenen Grundstück abstellen können, von der zeitlichen Begrenzung der Parkmöglichkeiten auszunehmen.

 

Die AG-Brandenburger Platz hat daher mit einer Sammlung von Anträgen der Anlieger zur Erteilung von Anwohner-Parkausweisen begonnen

Antrag auf Anwohner-Parkausweise.pdf
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Man dar gespannt sein, wie sich der Baudezernent, der als strikter Gegner von Anwohner-Parkausweisen gilt, dazu stellen wird.

Den Knöllchen-Irrsinn auf die Spitze getrieben

Selbst vor dem Pflegedienst VS-Bürgerhilfe macht die Verwaltung nicht halt.

wie jetzt erst bekannt wurde, hat das Bau- und Ordnungsamt im Juli und August selbst den Pflegedienst VS-Bürgerhilfe, der seinen Stützpunkt im Ärztehaus in der Karl-Liebknecht-Straße hat, mit einer Welle von Strafmandaten wegen falschen Parkens überzogen.

 

Zum Hintergrund: Die VS-Bürgerhilfe betreibt in Blankenfelde und Mahlow einen ambulanten Pflegedienst für schwerkranke und  hilfsbedürftige Bürger. Die Pflegekräfte versorgen die ca. 200 Patienten zuhause. Dazu unterhält der Pflegedienst 15 Fahrzeuge, die zeitweilig auf dem Parkplatz hinter dem Ärztehaus abgestellt werden müssen, da der Pflegedienst über keine eigenen Stellflächen verfügt.

Durch die Eröffnung des Altenheimes "Haus Christo" ist die Parkplatz-Sitution rund um das Ärztehaus mit dem Begriff chaotisch nur unzureichend beschrieben. Der Betreiber des Altenheimes hat bei ca. 90 Pflegeplätzen und bsi zu 25 Pflegekräften pro Schicht die Einrichtung von lediglich  vier Stellplätzen zur Auflage gemacht bekommen. Die so entstandene Parkraum-Not nach Wegfall der "wilden" Stellplätze stellt ganz besonders den Pflegedienst vor riesengroße Probleme.

 

Auf dem Parkplatz hinter dem Ärztehaus herrscht Parkraumbewirtschaftung, d.h. an Werktagen ist das Parken in der Zeit zwischen 08.00 und 18.00 Uhr mit Parkscheibe  auf  2 Stunden begrenzt.

 

Seit 1974, so die Pflegedienstleiterin ,Madleen Ramhold, gab es noch nie Probleme. Nunmehr aber wird die Situation kritisch. "Sie haben unsere gesamten Dienstautos des häuslichen Pflegedienstes (15 Autos) wegen Parken ohne Parkscheibe aufgeschrieben... Seitdem der Parkplatz mit Beschilderung (Parken nur mit Parkscheibe von 08.00-18.00 Uhr) ausgewiesen ist, kommen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes wöchentlich vorbei.".

 

Die Pflegedienstleiterin verlangt daher von der Gemeinde für die Mitarbeiter des Ärztehauses "eine Sondergenehmigung"  - sprich: Anwohnerparkausweise - die einzig vernüftige Lösung in solchen Situationen. - Die Gemeindeverwaltung ist jedoch strikt dagegen.

 

Lesen Sie weiter - den Brief der Pflegedinestleiterin an den Bürgermeister:

 

Brief der VS Bürgerhilfe.pdf
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Baier rastet erneut aus

Bürgermeister will Bürgerinitiative verklagen - AG Brandenburger Platz soll 5.000 EUR. Konventionalstrafe zahlen

Durch einen Anwalt hat Bürgermeister Ortwin Baier die AG-Brandenburger-Platz  unter Klageandrohung aufgefordert, diese Presseerklärung zu widerrufen. Ers sieht darin üble Nachrede.

Wir stellen daher ausdrücklich fest. In der Presseerklärungen werden keinerlei wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen aufgestellt. Vielmehr sind alle Feststellungen durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt.

Mittlerweile glaubt der Bürgermeister offenbar mit den Bürgern nur noch mittels Polizei und Gerichten kommunizieren zu können. Völlig unnötigerweise holte er zur Gemeindevertretersitzung am 03.09.2012 vorsorglich die Polizei, die überhaupt nicht verstand, weswegen sie kommen sollte.

Wir halten die Nervosität des Bürgermeisters nicht für verwunderlich, muß er doch mit der mißlichen Situation leben, den größten Bauskandal der Gemeinde, nämlich den völligen Zusammenbruch der jahrelangen Planungen für das Rathaus, politisch verantworten zu müssen.

 

Übrigens: Mitglied derselben  Anwaltskanzlei Sobzcak & Partner aus Zossen ist auch Thomas Petter, der jetzt eingesetzte Interims-Geschäftsführer der WOBAB nach dem Rausschmiss von Thomas Bachmann.

Anwaltsschreiben der Gemeinde
Gemeinde Blankenfelde gegen Patrick Mosk
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Presse-Mitteilung v. 25.September 2012

Gemeinde schikaniert Anwohner und Gewerbetreibende am Brandenburger Platz – Bürgerinitiative fordert Anwohner-Parkausweise

Mit einer Welle von Strafmandaten wegen falschen Parkens überzieht die Gemeindeverwaltung von Blankenfelde-Mahlow gegenwärtig die Anwohner und Gewerbetreibenden des Brandenburger Platzes. Wie der Sprecher der Bürgerinitiative „AG Brandenburger Platz“, Patrick Moskal, äußerte, deutet vieles darauf hin, dass sich diese Aktion gezielt gegen jene Anwohner richtet, die die Gründung der Bürgerinitiative betrieben haben.

Hintergrund ist ein langjähriger Streit zwischen den Anwohnern und der Verwaltung über das Parken am Brandenburger Platz. Die Mehrheit der unmittelbaren Bewohner können ihr Fahrzeug wegen der Reihenhausbebauung nicht auf dem eigenen Grundstück abstellen und sind daher auf den öffent-lichen Parkraum angewiesen.

Die zulässige Parkzeit auf den ausgewiesenen Flächen ist jedoch auf zwei Stunden begrenzt, so dass die Anwohner ständig ihre Fahrzeuge umsetzen müssten, um einer Bestrafung zu entgehen. Nach zahlreichen Protesten, hatte sich eine Art „Stillhalteabkommen“ herausgebildet. Bei Benutzung einer Parkscheibe wurde die zeitliche Begrenzung bisher schlicht nicht angewendet.

Das hat sich nun geändert, nachdem die Anwohner vor allem gegen den ursprünglich geplanten Bau eines riesigen Busbahnhofes und die damit einhergehende weitere Verknappung der Parkplätze massiv protestieren. Die „AG Brandenburger Platz“ macht seit langem unter anderem auch auf die ungenügende Zahl von Parkplätzen aufmerksam. Um die für Anwohner und Gewerbetreibenden völlig unhaltbare Situation zu mildern und auf eine rechtlich einwandfreie Grundlage zu stellen, fordern die Bürger die Ausgabe von Anwohner-Parkausweisen, wie man sie in fast allen Städten, insbesondere auch im angrenzenden Berlin verwendet. Diese dienen dazu, die unmittelbaren Anwohner und Gewerbetreibenden, soweit sie Ihre Fahrzeuge nicht auf dem eigenen Grundstück abstellen können, anders als die Besucher, von der zeitlichen Begrenzung der Parkmöglichkeit auszunehmen,

Wie Patrick Moskal betonte, zeigt sich hier einmal mehr die unkooperative und nicht bürgerfreundliche Grundhaltung der Gemeindeverwaltung, die immer noch glaubt, die Bevölkerung obrigkeitsstaatlich schurigeln zu können.

Die Bürgerinitiative „AG Brandenburger Platz“ wirft dem Bürgermeister und dem Baudezernenten vor, für diese Fehlentwicklung der Verwaltung im Wesentlichen verantwortlich zu sein.

Blankenfelde, 25.09.2012

Patrick Moskal

Presseerklärung vom 25.09.2012 zum Herunterladen
Presseerklärung 25-09-2012.pdf
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